Hörnlein Rechtsanwälte – Ihr Weg durch das Rechtslabyrinth
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Schnelltest: Ist Ihre Kündigung wirksam?
Haben Sie eine mündliche Kündigung erhalten? Bitte AuswählenJaNein
[group mdlKDGJA] Die Kündigung ist wegen Verstoßes gegen § 623 BGB unwirksam. Es ist jedoch empfehlenswert einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Rechtsanwalt, zu vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie Sie sich am Besten verhalten sollten. Auch in solchen Fällen sollten Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. [/group]
[group mdlKDGNein] Haben Sie eine schrfitliche Kündigung erhalten? Bitte AuswählenJaNein
[group schriftKDGNein] Die Kündigung ist wegen Verstoßes gegen § 623 BGB unwirksam. Es ist jedoch empfehlenswert einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Rechtsanwalt, zu vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie Sie sich am Besten verhalten sollten. Auch in solchen Fällen sollten Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. [/group]
[group schriftKDGJA] Wie haben Sie die Kündigung erhalten? Bitte AuswählenE-MailWhatsAPPSMSVoiceMailSonstigesFaxhandschriftlich auf dem Briefpapier
[group E-Mail] Die Kündigung ist wegen Verstoßes gegen § 623 BGB unwirksam. Es ist jedoch empfehlenswert einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Rechtsanwalt, zu vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie Sie sich am Besten verhalten sollten. Auch in solchen Fällen sollten Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. [/group]
[group WhatsAPP] Die Kündigung ist wegen Verstoßes gegen § 623 BGB unwirksam. Sie sollten auf jeden Fall einen Kündigungsschutzklage erheben. Es ist empfehlenswert einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Rechtsanwalt, zu vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie Sie sich am Besten verhalten sollten. [/group]
[group SMS] Die Kündigung ist wegen Verstoßes gegen § 623 BGB unwirksam. Sie sollten auf jeden Fall einen Kündigungsschutzklage erheben. Es ist empfehlenswert einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Rechtsanwalt, zu vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie Sie sich am Besten verhalten sollten. [/group]
[group VoiceMail] Die Kündigung ist wegen Verstoßes gegen § 623 BGB unwirksam. Sie sollten auf jeden Fall einen Kündigungsschutzklage erheben. Es ist empfehlenswert einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Rechtsanwalt, zu vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie Sie sich am Besten verhalten sollten. [/group]
[group Sonstiges] Die Kündigung ist wegen Verstoßes gegen § 623 BGB unwirksam. Sie sollten auf jeden Fall einen Kündigungsschutzklage erheben. Es ist empfehlenswert einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Rechtsanwalt, zu vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie Sie sich am Besten verhalten sollten. [/group]
[group Fax] Die Kündigung ist wegen Verstoßes gegen § 623 BGB unwirksam. Sie sollten auf jeden Fall einen Kündigungsschutzklage erheben. Es ist empfehlenswert einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Rechtsanwalt, zu vereinbaren. Diese kann Ihnen mitteilen, wie Sie sich am Besten verhalten sollten. [/group]
[group handschriftlichBriefpapier] Ist der Kündigunggrund im Kündigungsschreiben enthalten? Bitte AuswählenJaNein
[group KDGGrundJA] Sie sollten auf jeden Fall bei einer fachkundigen Person, wie einem Rechtsanwalt, einen Termin vereinbaren. Dieser kann Ihnen mitteilen, wie das weitere Vorgehen sein sollte. [/group]
[group KDGGrundNein] Sind mehr als 21 Tage vergangen, seit dem Sie die Kündigung erhalten haben? Bitte AuswählenJaNein
[group WochenJA] Sie sollten auf jeden Fall bei einer fachkundigen Person, wie einem Rechtsanwalt, einen Termin vereinbaren. Dieser kann Ihnen mitteilen, wie das weitere Vorgehen sein sollte. [/group]
[group WochenNein] Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen? Bitte AuswählenJaNein
[group BetriebsratNein] Sie sollten eine Kündigungsschutzklage erheben, da viele Arbeitgeberkündigungen unwirksam sind. Hierfür haben Sie 21 Tage nach Erhalt der Kündigung zeit. Sie können die Klage auch ohne einen Anwalt bei der Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht erheben. Es ist jedoch sinnvoll, einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Anwalt, zu vereinbaren. Dieser kennt sich mit der Materie aus und kann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. [/group]
[group BetriebsratJA] Wurde der Betriebsrat angehört? Bitte AuswählenJaNein
[group AnhBRJA] Sie sollten eine Kündigungsschutzklage erheben, da viele Arbeitgeberkündigungen unwirksam sind. Hierfür haben Sie 21 Tage nach Erhalt der Kündigung zeit. Sie können die Klage auch ohne einen Anwalt bei der Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht erheben. Es ist jedoch sinnvoll, einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Anwalt, zu vereinbaren. Dieser kennt sich mit der Materie aus und kann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. [/group]
[group AnhBRNein] Die Kündigung ist unwirksam. Es liegt ein Verstoß gegen § 102 BetrVG vor. Sie sollten eine Kündigungsschutzklage erheben. Hierfür haben Sie 21 Tage nach Erhalt der Kündigung zeit. Sie können die Klage auch ohne einen Anwalt bei der Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht erheben. Es ist jedoch sinnvoll, einen Termin bei einer fachkundigen Person, wie einem Anwalt, zu vereinbaren. Dieser kennt sich mit der Materie aus und kann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
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